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Welche Schritte sind zur Gründung der GMBH notwendig:
Info bei Wirtschaftskammer
Abschluss eines Gesellschaftsvertrags  ist notariell zu beglaubigen.

Gesellschafterabschluss: Bestellung d. Geschäftsführer u. Regelung d. Vertregungbefugnis ist mit Notar  oder Bezirksgericht zur bestätigen.

Einholung Bankbestätigung: Einzahlung des Stammkapitals zur freien Verfügung der Geschäftsführung
Mindestkapital € 35 000, davon sind mindestens €17 500, einzuzahlen!!

Firmenbucheintragung: Landesgericht

Gewerbeanmeldung: BH oder Magistrat

Gebietskrankenkasse: bis 25% Beteiligung  LST u. ASVG versichtert (d. h. Krankenstand u. Urlaubsanspruch)
(ÜBER 25% Beteiligung nur EST u. GSVG versichert)

Sozialversicherung: die geschäftsführenden Gesellschafter sind bei der SV innerh. eines Monats anzumelden. Nicht nötig, wenn  ASVG versichtert.

Finanzamt: meldung im 1.Monat
Beantragung  bim FA: Steuernummer und UID Nr.

HAFTUNG:Volle Haftung der Gesellschafter beschränkt auf die Höhe d. Einlage auf das Stammkapital
Tags: Unternehmen
Quelle: hk
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Autor: marlene
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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