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Unmittelbares Ansetzen nach der gemischt subjektiv-objektiven Theorie
Der Täter setzt unmittelbar an, wenn er subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht's los" überschritten hat und objektiv ein Verhalten an den Tag legt, das nach seinem Gesamtplan so eng mit der tatbestandlichen Ausführungshandlung verknüpft ist, dass es bei ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Verwirklichung des gesamten Straftatbestandes führen soll oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht, so dass das Angriffsobjekt aus Sicht des Täters konkret gefährdet erscheint.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010