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Def.: Unterdrückung wahrer Tatsachen gem. § 263 I StGB
Unterdrückung wahrer Tatsachen: jedes Handeln, das den betreffenden Umstand der Kenntnis anderer Personen entzieht
(P) Aufklärungspflicht?
Wann muss auf den Umstand hingewiesen werden? Kann das Verhalten dem Täter vorgeworfen werden?
(P) Aufklärungspflicht?
Wann muss auf den Umstand hingewiesen werden? Kann das Verhalten dem Täter vorgeworfen werden?
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010