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Kann eine E-Mail als Willenserklärung gelten?
Eher nein, da zwar der Anscheinsbeweis eines Zugangs erbracht ist, jedoch nicht gewährleistet ist, dass die E-Mail unverfälscht ankam.
Karteninfo:
Autor: brfrth
Oberthema: Wirtschaftsinformatikinformatik
Thema: IT-Recht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 07.02.2020