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Beschreiben Sie die wesentlichen Ziele und Gestaltungselemente der Lehrpläne für VS; HS, PTS und ASO.
Lehrpläne können sowohl Inhalte als auch Lernziele festlegen. Viele europ. Länder: erwünschte Kompetenzen festgeschrieben, aus denen dann Bildungsstandards abgeleitet werden. 2 Arten:
* Rahmenlehrpläne
* Kern- und Erweiterungsstoff für die einzelnen Fächer (zB HS, AHS).
Allgemeine Bereiche der Lehrpläne im APS-Bereich
• Allgemeines Bildungsziel
• Allgemeine Bestimmungen
• Allgemeine didaktische Grundsätze
• Bildungsbereiche (AHS-Unterstufe, HS)
• Schul- und Unterrichtsplanung (HS und AHS)
• Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß – Stundentafel
• Lehrpläne der einzelnen Gegenstände (AHS, HS)
• Religionsunterricht
• Verbindliche Übungen der Vorschulstufe (nur in der Volksschule)
• Pflichtgegenstände (der Grundschule und VS-Oberstufe)
• Verbindliche Übungen
• Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Gestaltungselemente in den Lehrplänen sind:
Autonome Stundentafeln, verbindliche Übungen, Schwerpunktsetzungen (zB Sport, IT, Gesunde Schulen,…), Angebot an Freigegenständen, Erweiterungsstoff für Projekte, fächerübergreifenden Unterricht etc.
Kein unmittelbarer Einfluss auf die Wahl der Methoden, fördert jedoch das Lernen in Projekten oder projektartigem Unterricht mittels der didaktischen Grundsätze und der definierten Aufgaben der Lehrpläne.
Aufgaben der einzelnen Schultypen:
Aufgaben der VS:
Den Kindern soll eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Aufgaben der HS und AHS-Unterstufe:
Wissensvermittlung und Kompetenzen sowie Vermittlung von Werten
Vergleich AHS - HS
Die Lehrpläne jener Unterrichtsgegenstände, die auch im Realgymnasium vorkommen, sind für beide Schularten gleich. In der Hauptschule gibt es bei den leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen "Deutsch" und "Lebende Fremdsprache" zusätzliche didaktische Hinweise für die Leistungsdifferenzierung.
Die allgemeinen Teile des Lehrplans ("Allgemeines Bildungsziel", "Allgemeine Didaktische Grundsätze", "Schul- und Unterrichtsplanung") sind auch gleich, wieder mit Ausnahme der Differenzierungshinweise bzw. der Bestimmungen zum Förderunterricht.
Eigene Lehrpläne für Sport-, Ski- und Musikhauptschulen.
Aufgaben der PTS:
Die Polytechnische Schule hat gemäß § 28 des SchOG die Aufgabe, auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen.
Aufgaben der Sonderschulen:
"Die Sonderschule in ihren verschiedenen Arten hat physisch oder psychisch behinderte Kinder in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern, ihnen nach Möglichkeit eine den Volksschulen, Hauptschulen oder Polytechnischen Schulen entsprechende Bildung zu vermitteln und ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten.
Gliederung:
Die Sonderschule gliedert sich - mit Ausnahme der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder - in eine Grundstufe I und II sowie in eine Oberstufenform.
11 Sparten:
- Allgemeine Sonderschule für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder (ASO): In der allgemeinen Sonderschule wird nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet. Sie gliedert sich in eine Grundstufe I (1.-3. Schulstufe), in eine Grundstufe II (4. u. 5. Schulstufe) und in eine Oberstufe (6.-8. Schulstufe).
- Sonderschule für körperbehinderte Kinder, Sonderschule für sprachgestörte Kinder, Sonderschule für schwerhörige Kinder, Sonderschule für Gehörlose, Sonderschule für sehbehinderte Kinder, Sonderschule für blinde Kinder, Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder):
In den Spartenschulen können die Kinder nach dem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule oder einem behinderungsspezifischen Lehrplan unterrichtet werden. Die Stufengliederung dieser Schularten ist analog zur Volksschule bzw. Hauptschule aufgebaut: Grundstufe I (1. u. 2. Schulstufe), Grundstufe II (3. u. 4. Schulstufe), Oberstufe (5.-8. Schulstufe).
- Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder
In der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder wird nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet, in dem der erhöhte sonderpädagogische Förderbedarf im Vordergrund steht. Der Lehrplan gliedert die 9 Schulstufen in eine Eingangs-, eine Kern- und eine Übergangsstufe. Die Eingangsstufe umfasst 2 Schulstufen, die Kernstufe 5 Schulstufen und die Übergangsstufe 2 Schulstufen.
“In Krankenanstalten und ähnlichen Einrichtungen können für schulpflichtige Kinder nach Maßgabe der gesundheitlichen Voraussetzungen Klassen bzw. ein kursmäßiger Unterricht nach dem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule eingerichtet werden. Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Anzahl solcher Klassen und Kurse können auch "Heilstättenschulen" eingerichtet werden." (§ 25 Abs 4 SchOG)"
Weitere Details zu den Aufgaben und Schwerpunktsetzungen der einzelnen Schultypen aus den Ergebnissen der GA’s (siehe Ergebnisse der GA)
* Rahmenlehrpläne
* Kern- und Erweiterungsstoff für die einzelnen Fächer (zB HS, AHS).
Allgemeine Bereiche der Lehrpläne im APS-Bereich
• Allgemeines Bildungsziel
• Allgemeine Bestimmungen
• Allgemeine didaktische Grundsätze
• Bildungsbereiche (AHS-Unterstufe, HS)
• Schul- und Unterrichtsplanung (HS und AHS)
• Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß – Stundentafel
• Lehrpläne der einzelnen Gegenstände (AHS, HS)
• Religionsunterricht
• Verbindliche Übungen der Vorschulstufe (nur in der Volksschule)
• Pflichtgegenstände (der Grundschule und VS-Oberstufe)
• Verbindliche Übungen
• Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Gestaltungselemente in den Lehrplänen sind:
Autonome Stundentafeln, verbindliche Übungen, Schwerpunktsetzungen (zB Sport, IT, Gesunde Schulen,…), Angebot an Freigegenständen, Erweiterungsstoff für Projekte, fächerübergreifenden Unterricht etc.
Kein unmittelbarer Einfluss auf die Wahl der Methoden, fördert jedoch das Lernen in Projekten oder projektartigem Unterricht mittels der didaktischen Grundsätze und der definierten Aufgaben der Lehrpläne.
Aufgaben der einzelnen Schultypen:
Aufgaben der VS:
Den Kindern soll eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Aufgaben der HS und AHS-Unterstufe:
Wissensvermittlung und Kompetenzen sowie Vermittlung von Werten
Vergleich AHS - HS
Die Lehrpläne jener Unterrichtsgegenstände, die auch im Realgymnasium vorkommen, sind für beide Schularten gleich. In der Hauptschule gibt es bei den leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen "Deutsch" und "Lebende Fremdsprache" zusätzliche didaktische Hinweise für die Leistungsdifferenzierung.
Die allgemeinen Teile des Lehrplans ("Allgemeines Bildungsziel", "Allgemeine Didaktische Grundsätze", "Schul- und Unterrichtsplanung") sind auch gleich, wieder mit Ausnahme der Differenzierungshinweise bzw. der Bestimmungen zum Förderunterricht.
Eigene Lehrpläne für Sport-, Ski- und Musikhauptschulen.
Aufgaben der PTS:
Die Polytechnische Schule hat gemäß § 28 des SchOG die Aufgabe, auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.
Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen.
Aufgaben der Sonderschulen:
"Die Sonderschule in ihren verschiedenen Arten hat physisch oder psychisch behinderte Kinder in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern, ihnen nach Möglichkeit eine den Volksschulen, Hauptschulen oder Polytechnischen Schulen entsprechende Bildung zu vermitteln und ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten.
Gliederung:
Die Sonderschule gliedert sich - mit Ausnahme der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder - in eine Grundstufe I und II sowie in eine Oberstufenform.
11 Sparten:
- Allgemeine Sonderschule für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder (ASO): In der allgemeinen Sonderschule wird nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet. Sie gliedert sich in eine Grundstufe I (1.-3. Schulstufe), in eine Grundstufe II (4. u. 5. Schulstufe) und in eine Oberstufe (6.-8. Schulstufe).
- Sonderschule für körperbehinderte Kinder, Sonderschule für sprachgestörte Kinder, Sonderschule für schwerhörige Kinder, Sonderschule für Gehörlose, Sonderschule für sehbehinderte Kinder, Sonderschule für blinde Kinder, Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder):
In den Spartenschulen können die Kinder nach dem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule oder einem behinderungsspezifischen Lehrplan unterrichtet werden. Die Stufengliederung dieser Schularten ist analog zur Volksschule bzw. Hauptschule aufgebaut: Grundstufe I (1. u. 2. Schulstufe), Grundstufe II (3. u. 4. Schulstufe), Oberstufe (5.-8. Schulstufe).
- Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder
In der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder wird nach einem eigenen Lehrplan unterrichtet, in dem der erhöhte sonderpädagogische Förderbedarf im Vordergrund steht. Der Lehrplan gliedert die 9 Schulstufen in eine Eingangs-, eine Kern- und eine Übergangsstufe. Die Eingangsstufe umfasst 2 Schulstufen, die Kernstufe 5 Schulstufen und die Übergangsstufe 2 Schulstufen.
“In Krankenanstalten und ähnlichen Einrichtungen können für schulpflichtige Kinder nach Maßgabe der gesundheitlichen Voraussetzungen Klassen bzw. ein kursmäßiger Unterricht nach dem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule eingerichtet werden. Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Anzahl solcher Klassen und Kurse können auch "Heilstättenschulen" eingerichtet werden." (§ 25 Abs 4 SchOG)"
Weitere Details zu den Aufgaben und Schwerpunktsetzungen der einzelnen Schultypen aus den Ergebnissen der GA’s (siehe Ergebnisse der GA)
Tags: Didaktik an Pflichtschulen, Schuh
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Pädagogik
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: Wien
Veröffentlicht: 10.09.2009