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Was beinhaltet die Familienversicherung ?(GKV)
- Mitversichert gelten der Ehegatten, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sowie die Kinder von familienversicherten Kindern.
- der Ehegatte und die Kinder dürfen hauptberuflich nicht erwerbstätig sein bzw. darf das zulässige Gesamteinkommen von 400, 00 Euro nicht überschritten werden.
Die Mitversicherung von Kindern:
- erstmal bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bzw. bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.
-die Verlängerung kann bis zum 25. Lebensjahr erfolgen (durch Schulausbildung/freiwilliges soziales Jahr)
Ohne Altersgrenze wenn es sich um einen behinderten Menschen handelt, der nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann.
- als Kinder gelten auch: Stiefkinder/ Enkelkinder und Pflegekinder.
- der Ehegatte und die Kinder dürfen hauptberuflich nicht erwerbstätig sein bzw. darf das zulässige Gesamteinkommen von 400, 00 Euro nicht überschritten werden.
Die Mitversicherung von Kindern:
- erstmal bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bzw. bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.
-die Verlängerung kann bis zum 25. Lebensjahr erfolgen (durch Schulausbildung/freiwilliges soziales Jahr)
Ohne Altersgrenze wenn es sich um einen behinderten Menschen handelt, der nicht selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann.
- als Kinder gelten auch: Stiefkinder/ Enkelkinder und Pflegekinder.
Karteninfo:
Autor: sabrinavdv
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Schule / Uni: BWV Düsseldorf
Ort: düsseldorf
Veröffentlicht: 13.03.2010