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Abstraktionsprinzip
Dingliches Rechtsgeschäft (Verfügung) ist rechtlich unabhängig (abstrakt) vom Bestand, Inhalt und Wirksamkeit des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft
In Ausnahmefällen
Durchbruch des Abstraktionsprinzips
In Ausnahmefällen
Durchbruch des Abstraktionsprinzips
Tags: Sachenrecht
Quelle:
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