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Alle Oberthemen / Jura / Pfandrecht / Pfandrecht
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Wie wird ein Pfandrecht übertragen?
nur zusammen mit der gesicherten Forderung (Akzessorietät)

Das Pfandrecht folgt der Forderung (§ 1250 I 1 BGB)

Umfang des Pfandrechts bleibt erhalten
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Karteninfo:
Autor: Doro
Oberthema: Jura
Thema: Pfandrecht
Veröffentlicht: 07.03.2010

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