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Wie wird ein Pfandrecht übertragen?
nur zusammen mit der gesicherten Forderung (Akzessorietät)
Das Pfandrecht folgt der Forderung (§ 1250 I 1 BGB)
Umfang des Pfandrechts bleibt erhalten
Das Pfandrecht folgt der Forderung (§ 1250 I 1 BGB)
Umfang des Pfandrechts bleibt erhalten