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17. Welche Möglichkeiten zur Verringerung und Herabsetzung der Wochendienstzeit gibt es für den/die Vertragsbedienstete/n?
Beamte: min. 20 h pro Woche
Vertragsbedienstete: min. ein Drittel der Vollbeschäftigung
Auf Antrag (VB: Vertragsänderung, Bea: Bescheid):
Kürzung für ein Jahr oder das Vielfache eines Jahres, Einkommen wird entsprechend gekürzt.
Zwei Arten:
kein Anspruch:
beliebiger Anlass: es kann herabgesetzt werden wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen
Rechtsanspruch (nur wenn noch nicht schulpflichtig):
bei überwiegend selbst durchgeführter Betreuung eines eigenen Kindes, eines Wahl-oder Pflegekindes oder sonstigen Kindes im Haushalt, für dessen Unterhalt überwiegend der Bedienstete (oder Ehegatte) aufkommen.
Keine maximalen Jahre definiert, aber nach 10 Jahren erlischt Rechtsanspruch auf Vollbeschäftigung - nur mehr mit Zustimmung des Dienstgebers.
Vertragsbedienstete: min. ein Drittel der Vollbeschäftigung
Auf Antrag (VB: Vertragsänderung, Bea: Bescheid):
Kürzung für ein Jahr oder das Vielfache eines Jahres, Einkommen wird entsprechend gekürzt.
Zwei Arten:
kein Anspruch:
beliebiger Anlass: es kann herabgesetzt werden wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen
Rechtsanspruch (nur wenn noch nicht schulpflichtig):
bei überwiegend selbst durchgeführter Betreuung eines eigenen Kindes, eines Wahl-oder Pflegekindes oder sonstigen Kindes im Haushalt, für dessen Unterhalt überwiegend der Bedienstete (oder Ehegatte) aufkommen.
Keine maximalen Jahre definiert, aber nach 10 Jahren erlischt Rechtsanspruch auf Vollbeschäftigung - nur mehr mit Zustimmung des Dienstgebers.
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 33 und 34
Quelle: S. 33 und 34
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009