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Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz kann ein Anspruch auf entschädigung gestellt werden.
Bei Verstößen gegen das Gesetz kann ein Anspruch auf entschädigung gestellt werden.
Karteninfo:
Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht: 23.03.2010