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Ist eine Rechtswahl im Internationalen SachenR zulässig?
allgemeine Ansicht: NEIN
Arg.: Publizität des Lagerortes, dadurch Schutz des Verkehrsinteresses
Arg.: Publizität des Lagerortes, dadurch Schutz des Verkehrsinteresses
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010