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DirektionsR des Arbeitgeber
§ 106 GewO
obj. V'ssen
- keine anderweitige Regelung = Vorliegen einer Lücke im Vertrag (Schichteinteilung; Kleidungsvorschriften etc.)
subj. V'ssen
- billiges Ermessen - unbestimmter Rechtsbegriff (obj Drittwirkung von GrundR beachten)
obj. V'ssen
- keine anderweitige Regelung = Vorliegen einer Lücke im Vertrag (Schichteinteilung; Kleidungsvorschriften etc.)
subj. V'ssen
- billiges Ermessen - unbestimmter Rechtsbegriff (obj Drittwirkung von GrundR beachten)
Tags: Arbeitsrecht
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