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Gutgläubiger Zweiterwerb des Anwartschaftsrechtes vom Nichtberechtigten möglich?
-> AnwR besteht nicht -> kein Gutgläbiger Zweiterwerb, da Bedingungseintritt unmöglich
-> AnwR wird vom Nichtberechtigten weiterübertragen
T.d.L. (-) AnwR zerstört Rechtsschein, da ≠ Eigentum
h.L. (+) wesensgleiches Minus
bei Besitz -> dingliches Recht des Besitzes
wenn AnwR besteht, dann Bedingungseintritt möglich
-> AnwR wird vom Nichtberechtigten weiterübertragen
T.d.L. (-) AnwR zerstört Rechtsschein, da ≠ Eigentum
h.L. (+) wesensgleiches Minus
bei Besitz -> dingliches Recht des Besitzes
wenn AnwR besteht, dann Bedingungseintritt möglich
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010