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Wie unterscheiden sich Volksbefragung, Volksbegehren und Volksabstimmung?
Die Volksbefragung ist konsultativ, ihr Ergebnis deshalb nicht bindend. Das Volksbegehren ist eine vom Volk ausgehende Initiative zur Erreichung eines Volksentscheides. Der Volksentscheid ist demgegenüber die bindende Entscheidung des Volkes über eine ihm vorgelegte Frage oder einen Gesetzentwurf.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010