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Wie definiert man die "öffentliche Verwaltung"?
Öffentliche Verwaltung ist - abgesehen von der Regierungstätigkeit - die Tätigkeit des Staates oder eines sonstigen Trägers öffentlicher Gewalt außerhalb von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Tags: öffentliche Verwaltung
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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