Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
998
In welchen Fallgruppen entfällt die objektive Zurechenbarkeit?
1. Vollkommen atypischer, unvorhersehbarer Kausalverlauf
2. Der Täter verstieß nicht gegen den Schutzzweck der Norm
3. Der Täter verringert ein Risiko oder schwächt einen Erfolg ab (insbesondere Abstiftung)
4. Kein Pflichtwidrigkeitszusammenhang - Bei Fahrlässigkeitsdelikten wäre der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten.
5. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers
6. Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten
2. Der Täter verstieß nicht gegen den Schutzzweck der Norm
3. Der Täter verringert ein Risiko oder schwächt einen Erfolg ab (insbesondere Abstiftung)
4. Kein Pflichtwidrigkeitszusammenhang - Bei Fahrlässigkeitsdelikten wäre der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten.
5. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers
6. Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010