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Genießt der Bundespräsident auch Indemnität?
Nein. Die Indemnität beschränkt sich auf Äußerungen von Abgeordneten im Bundestag und seinen Ausschüssen und ist deshalb in Art. 60 Abs. 4 GG nicht erwähnt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010