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Bezeichnung der Parteien
● erforderliche Angaben:
Bezeichnung der Parteien so genau wie möglich, damit Unsicherheiten insbesondere bei späterer Zwangsvollstreckung ausgeschlossen werden

bei natürlichen Personen:
Vor- und Zuname, ggf. Geburtsname, Beruf, vollständige Anschrift
☝bei Minderjährigen: Angabe des Geburtsdatums, um zu sehen, wann der Eintritt der Volljährigkeit vorliegt und Zustellungen sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese Partei vorzunehmen sind
☝Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters jeweils mit Namen, Beruf, Anschrift (insbes. Eltern)


bei juristischen Personen & Gesellschaften des Handelsrechts:
Juristisch exakter Name bzw. handelsrechtlich korrekte Firmenbezeichnung
☝Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter: alle vertretungsberechtigten Personen mit Namen, Beruf, Anschrift und Kennzeichnung ihrer Vertreterstellung

☞ mehrere Parteien sind einzeln mit genauer Bezeichnung aufzunehmen
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Karteninfo:
Autor: Menekse
Oberthema: Jura
Thema: Urteil
Veröffentlicht: 05.01.2011

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