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Schließt das Bestehen eines Selbsthilferechts nach § 910 die Geltendmachung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs nach § 1004 aus?
Eine Mindermeinung sieht in § 910 eine lex specialis. Dagegen spricht jedoch, dass beispielsweise mit dem Abschneiden der Baumwurzeln die Eigentumsstörung noch nicht notwendigerweise beendet ist. § 1004 muss also anwendbar bleiben.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010