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Eingriffsnormen / international zwingendes Recht
Eingriffsnormen: Normen, die den Sachverhalt im öffentlichen Interesse zwingend regeln, unabhängig vom Anwendbaren Recht
(vgl. Art. 34 EGBGB)
BEACHTE Vorrang von art. 29, 30 EGBGB
(str.) Beachtung von zwingenden ausländischen Normen
insb. sinnvoll, wenn Staat diese durchsetzten kann, Norm auf internationalem Konsens basiert oder mit detuschem Recht kompatibel
(vgl. Art. 34 EGBGB)
BEACHTE Vorrang von art. 29, 30 EGBGB
(str.) Beachtung von zwingenden ausländischen Normen
insb. sinnvoll, wenn Staat diese durchsetzten kann, Norm auf internationalem Konsens basiert oder mit detuschem Recht kompatibel
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010