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Umfang: ... durch die Geschäftsführung erlangt i.S.v. § 681 S. 2, 667 BGB
... durch die Geschäftsführung erlangt ist alles, was der Geschäftsführer im inneren Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung erhält, einschließlich Zubehör, Akten, Provisionen, Schmiergelder.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010