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Umdeutung
- Rechtsgeschäft nichtig, aber genügt Anforderungen eines anderen, zulässigen RG
- "Ersatzgeschäft" im Willen beider Parteien 140
RF: Dann gilt das zulässige RG
Bsp. 48/54 nur Kfm. kann Prokura erteilen, Nichtkaufmann erteilt Prokura -> keine Prokura, aber könnte BGB-Vollmacht erteilen 167
=> dann gem. 140 BGB Vollmacht
- "Ersatzgeschäft" im Willen beider Parteien 140
RF: Dann gilt das zulässige RG
Bsp. 48/54 nur Kfm. kann Prokura erteilen, Nichtkaufmann erteilt Prokura -> keine Prokura, aber könnte BGB-Vollmacht erteilen 167
=> dann gem. 140 BGB Vollmacht