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Was bedeutet es, dass der Bundespräsident das Begnadigungsrecht "für den Bund" ausübt?
Die betreffende Entscheidung muss von einem Bundesgericht oder einer Bundesbehörde getroffen worden sein. In Staatsschutzsachen üben die Länder die Gerichtsbarkeit des Bundes aus, so dass in diesen Fällen dem Bundespräsident das Begnadigungsrecht zusteht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010