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Objektive Zurechnung
Erfolg ist objektiv zurechenbar, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat, die sich in dem tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert (niedergeschlagen) hat.
Fallgruppen rechtlich relevante Gefahr:
1. Schutzzweck der Norm
2. allgemeines Lebensrisiko
3. freiverantwortliche Selbstschädigung
4. schädigendes Verhalten Dritter
5. Risikoverringerung
Fallgruppen Realisierung:
1. atypischer Kausalverlauf
2. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Fallgruppen rechtlich relevante Gefahr:
1. Schutzzweck der Norm
2. allgemeines Lebensrisiko
3. freiverantwortliche Selbstschädigung
4. schädigendes Verhalten Dritter
5. Risikoverringerung
Fallgruppen Realisierung:
1. atypischer Kausalverlauf
2. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010