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Prüfung: Tötung auf Verlangen i.S.v. § 216 StGB
I. Obj. TB
1. Verlangen des Getöteten (mehr als bloße Einwilligung)
a. Ausdrücklich (auch konkludent möglich)
b. Ernstlich = freie Willensbildung, keine Willensmängel
2. Zur Tötung bestimmt: Tötungsentschluss dadurch hervorgerufen
II. Subj. TB
1. Verlangen des Getöteten (mehr als bloße Einwilligung)
a. Ausdrücklich (auch konkludent möglich)
b. Ernstlich = freie Willensbildung, keine Willensmängel
2. Zur Tötung bestimmt: Tötungsentschluss dadurch hervorgerufen
II. Subj. TB
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010