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4. Wer hat Anspruch auf Subventionierung und in welcher Form erfolgt sie?
Privatschulgesetz: Subventionen zum Personalaufwand (=Anspruch). Subventionen zum Sachaufwand: kein Anspruch
* konfessionelle Privatschulen (=lange Liste) haben Anspruch auf Personalkosten (Konkordat: Vertrag mit hl. Stuhl).
* andere Schulen: können - bei Bund - beantragen, kein Anspruch (Lehrpersonal- und Sachaufwand: wenn keine Gewinnerzielungsabsicht + Klassenschülerzahl wie bei öffentlichen Schulen usw.)
* konfessionelle Privatschulen (=lange Liste) haben Anspruch auf Personalkosten (Konkordat: Vertrag mit hl. Stuhl).
* andere Schulen: können - bei Bund - beantragen, kein Anspruch (Lehrpersonal- und Sachaufwand: wenn keine Gewinnerzielungsabsicht + Klassenschülerzahl wie bei öffentlichen Schulen usw.)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009