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Ist Abhandenkommen i.S.v. § 935 BGB durch eigenmächtige Weggabe durch den Besitzdiener möglich?
h.M. (+) da Besitzdiener nicht Besitzer,
unfreiwilliger Besitzverlust des Besitzherren relevant, bewusste Unterscheidung zwischen § 935 I 1 BGB, 868 und § 855 BGB
a.A. (-) wenn sich der Besitzdiener nach außen wie Besitzmittler geriert
unfreiwilliger Besitzverlust des Besitzherren relevant, bewusste Unterscheidung zwischen § 935 I 1 BGB, 868 und § 855 BGB
a.A. (-) wenn sich der Besitzdiener nach außen wie Besitzmittler geriert
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010