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Wie lange kann die Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung sein?
Nach § 370 Abs. 3 AO kann sich die Freiheitsstrafe auf bis zu zehn Jahre belaufen (Tz. 479).
Tags: Abgabenordnung
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=514751_0010&sprungmarke=RZ_479&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014