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1) Bestandteil des EU -­ Vertrages sind auch die vier Grundfreiheiten, die unter anderem dazu bestimmt sind, die Existenz des gemeinsamen Binnenmarktes zu sichern und
weiterzuentwickeln.
Nennen Sie diese vier Grundfreiheiten.
• Freier Warenverkehr:
D.H., der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten ist grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen. D. H. u .a, es ist verboten, Ein-­ und Ausfuhrzölle zu erheben sowie mengenbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen, vgl. Art. 23, 25 und 28 des EU-­Vertrages.

• Freier Personenverkehr:
D.H., jeder Bürger hat innerhalb der Gemeinschaft die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit, d.h. er kann auch seinen Wohnsitz und seinen Beschäftigungsort frei wählen, vgl. Art. 18 und 39 des EU-­Vertrages.

• Dienstleistungsfreiheit:
D.h., jeder Bürger darf innerhalb der EU seine Dienstleistungen wie im eigenen Land anbieten und durchführen, vgl. Art. 49 EU Vertrag.

• Freier Kapital-­ und Zahlungsverkehr:
D.h. jeder Bürger in der EU hat das Recht, Gelder und Wertpapiere in beliebiger Höhe von einem Land in ein anderes Land zu transferieren, vgl. Art. 56 des EU Vertrages.
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Autor: learner94
Oberthema: VWL
Thema: VWL
Veröffentlicht: 26.08.2017

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