Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
67
Wann erfüllt ein Test das Gütekriterium der Zumutbarkeit?
Ein Test erfüllt das Gütekriterium Zumutbarkeit, wenn er die Testperson absolut und relativ zu dem aus seiner Anwendung resultierenden Nutzen in zeitlicher, psychischer (insbesondere energetisch-motivationaler und emotionaler) sowie körperlicher Hinsicht schont.
(Erstmals wurde es vom Testkuratorium der Förderation Deutscher Psychologenvereinigung als Gütekriterium angesprochen (1986). In den 1985 erstellten "Standards für pädagogisches und psychologisches Testen" (ins Deutsche übertragen von der APA) ist es nicht erwähnt, was den historisch recht autoritären Zugang psychologischen Diagnostizieren dokumentiert.)
Es muss kritisch reflektiert werden, was genau einer Tp mit psychologisch-diagnostischen Verfahren zuzumuten ist.
Es ist an die fachliche Erfahrung und Kompetenz des Psychologen zu appellieren, wie sie z.B. in den Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten (Berufsverband dt. Psychologen) gefordert ist: "Es liegt ... in der Verantwortung des jeweiligen Gutachters, welche Verfahren aufgrund des aktuellen Forschungsstandes in der wissenschaftlichen Psychologie auswählt, welchen Umfang der Datenerhebung er für angemessen hält,...".
Es gibt also keine allgemein verbindliche Differenzierung zwischen zu- und unzumutbar sondern es ist gegebenfalls abzuwägen wo die Grenzen zwischen dem subjekt- und dem gesellschaftsbezogenen Nutzen zu ziehen ist. Hier greifen gesellschaftliche Werte bzw. Ideologien ein.
(Erstmals wurde es vom Testkuratorium der Förderation Deutscher Psychologenvereinigung als Gütekriterium angesprochen (1986). In den 1985 erstellten "Standards für pädagogisches und psychologisches Testen" (ins Deutsche übertragen von der APA) ist es nicht erwähnt, was den historisch recht autoritären Zugang psychologischen Diagnostizieren dokumentiert.)
Es muss kritisch reflektiert werden, was genau einer Tp mit psychologisch-diagnostischen Verfahren zuzumuten ist.
Es ist an die fachliche Erfahrung und Kompetenz des Psychologen zu appellieren, wie sie z.B. in den Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten (Berufsverband dt. Psychologen) gefordert ist: "Es liegt ... in der Verantwortung des jeweiligen Gutachters, welche Verfahren aufgrund des aktuellen Forschungsstandes in der wissenschaftlichen Psychologie auswählt, welchen Umfang der Datenerhebung er für angemessen hält,...".
Es gibt also keine allgemein verbindliche Differenzierung zwischen zu- und unzumutbar sondern es ist gegebenfalls abzuwägen wo die Grenzen zwischen dem subjekt- und dem gesellschaftsbezogenen Nutzen zu ziehen ist. Hier greifen gesellschaftliche Werte bzw. Ideologien ein.
Tags: Zumutbarkeit
Quelle: S116
Quelle: S116
Karteninfo:
Autor: coster
Oberthema: Psychologie
Thema: Psychologische Diagnostik
Schule / Uni: Universität Wien
Ort: Wien
Veröffentlicht: 12.06.2013