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3.Autonomie des Willens- die aufgeklärte Zustimmung
-1) hier stellt sich die Frage,
wie Disziplinierung und Unterordnung mit der Autonomie des Willens zu vereinen ist
-2)die Verbindung dazu ist die „aufgeklärte“ Zustimmung
-3)das ist die Einsicht des Menschen in die Notwendigkeit der Regeleinhaltung, eine Einsicht,
dass Moral wichtig und richtig ist
-4)diese Einsicht ist nach DURKHEIM frei gewollt und angenommen
-5)durch die Einsicht, Begrenzungen freiwillig als notwendig anzuerkennen, empfindet der Mensch die aufgeklärte Zustimmung nicht als Erniedrigung oder Zwang
-6)so erscheint die Entscheidung als individuell,
als freiwillige Selbstbeherrschung und – regulierung
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013