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Gefahrenprognose
Für die Einschätzung der Gefahr bedarf es einer Gefahrenprognose auf der Grundlage einer verständigen Würdigung aller im Entscheidungszeitpunkt für den Polizeibeamten verfügbaren Erkenntnisquellen (sog. ex-ante-Sicht). Ob die Verwirklichung der Gefahr hinreichend wahrscheinlich ist, hängt von einer Abwägung zwischen der Wertigkeit des gefährdeten Schutzguts und dem Umfang des zu befürchtenden Schadens einerseits und dem Gewicht der durch die polizeiliche Maßnahme betroffenen Rechte andererseits ab.