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Wann ist eine zeitverschobene Inventur nicht zulässig?
Die zeitverschobene Inventur ist gemäß R 5.3 Abs. 3 EStR nicht zulässig, wenn der Bestand normalerweise durch übermäßigen Schwund, Verderb oder ähnliches abnimmt oder wenn die Wirtschaftsgüter besonders wertvoll sind (Tz. 357).
Tags: Bilanzierung durchführen und den Jahresabschluss aufstellen
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513882_0002&sprungmarke=RZ_357&starter=lernkarten_cc
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513882_0002&sprungmarke=RZ_357&starter=lernkarten_cc
Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Jahresabschluss
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014