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23. Wann und wie wird der anlässlich von Dienstreisen anfallende Mehraufwand abgegolten?
Reisegebührenvorschrift:
Reisekostenvergütung:
(Personen- und Gepäckbeförderung mit Massenbeförderungsmittel; eigenes Auto nur ausnahmsweise)
Reisezulage:
(Tages- und Nächtigungsgebühr: Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseauslagen)
Bei Nachweis unvermeidbarer Auslagen für Nachtunterkunft: Zuschuss bis max. 350 % der Nächtigungsgebühr kann gewährt werden.
Bei Dienstzuteilungen außerhalb des Dienstortes: Zuteilungsgebühr (=Tages- und Nächtigungsgebühr)

Höhe hängt immer von Entlohnung-/Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe ab!
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 81
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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