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Gibt es im abstrakten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch andere Tenorierungsmöglichkeiten als die des § 78 I BVerfGG?
Ja, das Bundesverfassungsgericht behilft sich vielfach damit, eine Norm lediglich für verfassungswidrig zu erklären, wenn die Folgen einer Nichtigerklärung nicht absehbar sind oder zu weittragend erscheinen. Das Bundesverfassungsgericht ordnet dann das Außerkrafttreten der Norm für die Zukunft an und bestimmt den Zeitpunkt, bis zu dem eine gesetzliche Neuregelung vorliegen muss.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010