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Bitte definieren sie den Scheck und erläutern sie die Begriffe Barscheck und Inhaberscheck:
Scheck: Anweisung des Ausstellers an sein Kreditinstitut einem dritten bei Sicht des Schecks einen bestimmten Betrag von seinem Konto zu übergeben.
Barscheck:berechtigt zur Barauszahlung des genannten Betrags
Inhaberscheck: berechtigt den Inhaber eines Schecks den im Scheck genannten Betrag zu erhalten.
Barscheck:berechtigt zur Barauszahlung des genannten Betrags
Inhaberscheck: berechtigt den Inhaber eines Schecks den im Scheck genannten Betrag zu erhalten.