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Wie wird ein Nießbrauch bestellt?
Durch dingliche Einigung. Regelmäßig bedarf sie der Form, die für die Übertragung des Gegenstandes erforderlich wäre. Für den Nießbrauch an beweglichen Sachen ist dies in § 1032 BGB festgelegt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010