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Tarifrecht
Das Tarifrecht (als Teil des Arbeitsrechts) regelt die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) und den Arbeitgeberverbänden.
Die zwischen diesen Tarifpartnern ausgehandelten Rahmenbedingungen (Tarifverträge) gelten jeweils für eine vielzahl einzelner Arbeitsverhältnisse.
Die zwischen diesen Tarifpartnern ausgehandelten Rahmenbedingungen (Tarifverträge) gelten jeweils für eine vielzahl einzelner Arbeitsverhältnisse.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010