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Verfassungrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
Der Eingriff wäre nur dann rechtmäßig, wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertig ist.
1.Schranken (Einschränkungsmöglichkeiten)
Es könnte die Möglichkeit gegeben sein das Grundrecht durch Gesetz einzuschränken.
a) Einfacher Gesetzesvorbehalt
b)Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
c)Ausnahme immanente schranken
2.Schranken-Schranken
Beschränkungen, die für den Gesetzgeber gelten, wenn er dem Grundrechtsgebrauch Schranken zieht.
a)Parlamentsvorbehalt
b)Verhältnismäßigkeit
c)Wesensgehaltsgarantie Art. 19 II
d)Verbot des Einzefallsgesetztes ARt. 19 I 1
e)Zitiergebot, Art. 19 I 2
1.Schranken (Einschränkungsmöglichkeiten)
Es könnte die Möglichkeit gegeben sein das Grundrecht durch Gesetz einzuschränken.
a) Einfacher Gesetzesvorbehalt
b)Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
c)Ausnahme immanente schranken
2.Schranken-Schranken
Beschränkungen, die für den Gesetzgeber gelten, wenn er dem Grundrechtsgebrauch Schranken zieht.
a)Parlamentsvorbehalt
b)Verhältnismäßigkeit
c)Wesensgehaltsgarantie Art. 19 II
d)Verbot des Einzefallsgesetztes ARt. 19 I 1
e)Zitiergebot, Art. 19 I 2