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Frage 41: Durch wen hat die Vorlage des Gesetzesbeschlusses zur Beurkundung zu erfolgen, worauf erstreckt sich die Prüfungsbefugnis des Bundespräsidenten?
Bundeskanzler muss dem Bundespräsidenten das Gesetz zur Beurkundung vorlegen, dieser prüft es in formaler Hinsicht.
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
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Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009