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Verhalten sich die Begriffe "Grundschuld" und "Sicherungsgrundschuld" so zueinander wie die Begriffe "Hypothek" und "Sicherungshypothek"? Begründen Sie Ihre Antwort.
Nein, während die Sicherungshypothek sich von der Hypothek dadruch unterscheidet, dass sie im Gegensatz zur teilweise durchbrochenen Akzessorietät der Hypothek streng akzessorisch ist, ist die Grundschuld nie akzessorisch. Als Sicherungsgrundschuld ist sie lediglisch mit einer schuldrechtlichen Sicherungsvereinbarung verknüpft.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010