Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
122
Unterliegen SchulpsychologInnen in ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen bestimmten Meldepflichten? Unter welchen Voraussetzungen?
Meldung ist zu machen: ...alle bekannt gewordenen Tatsachen, die zur Vermeidung oder Abwehr einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Kindes erforderlich sind (grundsätzlich: Vorgesetzten).
Wenn für Jugendwohlfahrt tätig (Anruf ob Platz frei genügt): Verdacht (Misshandlung, quälen, Vernachlässigung oder sexueller Missbrauch) muss JW gemeldet werden, wenn zur Verhinderung einer weiteren erheblichen Gefährdung des Kindeswohles erforderlich. Anzeige durch JW kann unterbleiben, wenn Kindeswohl dies nicht erfordert (z.B. Kind schon in therapeutischer Maßnahme).
Wenn für Jugendwohlfahrt tätig (Anruf ob Platz frei genügt): Verdacht (Misshandlung, quälen, Vernachlässigung oder sexueller Missbrauch) muss JW gemeldet werden, wenn zur Verhinderung einer weiteren erheblichen Gefährdung des Kindeswohles erforderlich. Anzeige durch JW kann unterbleiben, wenn Kindeswohl dies nicht erfordert (z.B. Kind schon in therapeutischer Maßnahme).
Tags: Lanske
Quelle:
Quelle:
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009