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Was ist das Rechtsstaatsprinzip?
- Weitgefasster allgemeiner vergassungsrechtlicher Grundsatz ohne ausdrückliche grundgesetzliche Regelung
a) Normenhierarchie
b) Grundsatz der Gewaltenteilung (§20 II 2 GG)
Legislative (Gesetzgebung) -> Bundestag / Bundesrat
Exekutive (Vollziehende Gewalt) -> Bundesregierung / -verwaltung
Judikative (Rechtsprechung) -> Bundesgerichte
c) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (§20 III GG)
d) Verhältnismäßigkeitsprinzip
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
e) Vertrauensschutz - Rückwirkungsverbote
f) Rechtsschutzgarantie
a) Normenhierarchie
b) Grundsatz der Gewaltenteilung (§20 II 2 GG)
Legislative (Gesetzgebung) -> Bundestag / Bundesrat
Exekutive (Vollziehende Gewalt) -> Bundesregierung / -verwaltung
Judikative (Rechtsprechung) -> Bundesgerichte
c) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (§20 III GG)
d) Verhältnismäßigkeitsprinzip
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
e) Vertrauensschutz - Rückwirkungsverbote
f) Rechtsschutzgarantie
Tags: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung, Normenhierarchie, Rechtsschutzgarantie, Rückwirkungsverbote, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Vertrauensschutz
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Wenige Beispiele bzw. Zeugenaussagen (unzähliges im Internet):
Geächtet wird bereits, wer für Toleranz oder für den offenen Wettbewerb der Meinungen eintritt. Die Internet-Service-Provider sind Geiseln deutscher Ordnungsbehörden- http://www.coll.mpg.de/publications/2196 bzw. „Chilling effect“ und „IP Blacklist“.
Heuchler werden gefördert und Kritiker werden geächtet. Höher qualifizierte MA werden bereits auf einer niedrigeren Karrierestufe ausgebremst. ( aus http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ).
Hinzu kommen noch sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen, vgl. Milgram-Experiment und Stanford-Prison-Experiment.
Wenn Heuchler beliebt sind und sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen „normal“ sind, wie sollen da in unseren Strukturen Rechtsmittel, Beschwerden und Petitionen, die ja alles Kritiken darstellen, überhaupt funktionieren?
Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682
Justizskandal in Bayern- Maul halten, sonst droht die Zwangseinweisung: Gustl Mollath sitzt seit fast 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie Bayreuth. Begründung: Er leide an einem paranoiden Wahn bezüglich eines Schwarzgeldskandals. Doch dieser Wahn stellt sich jetzt als Wahrheit heraus. (z.B. http://www.antizensur.de/justizskandal-in-bayern-maul-halten-sonst-droht-die-zwa... ). Weiteres z.B. bei Wikipedia oder "süddeutsche zeitung" .
Der Nachweis eines (vorsätzlichen) Justizfehlers bedeutet für Richter eine Diffamierung und eine Beleidigung und daher dürfen Justizfehler nicht korrigiert werden:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren." Richter aus Soltau (sinngemäß auch viele andere Richter und Staatsanwälte). Gemäß bisheriger Umfrage ist dieses nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern eine unbedingte Notwendigkeit. Auch sei es eine Notwendigkeit, dass man keine Grundrechte und Menschenrechte mehr geltend machen kann, wenn man sich über (vorsätzliche) Fehler beschwert und daher damit nicht gehört werden kann. (vgl. z.B. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=61&t=231388 ).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).