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19. Nach welchen beiden Prinzipien können Unfälle reguliert werden? Zu welchem Prinzip hat sjch das BGB bekannt? Welche weitere Form der Haftung gab es aber bereits vor mehr als 130 Jahren?
-nicht klausurrelevant-
-nicht klausurrelevant-
Unfälle können verschuldensabhängig oder verschuldensunabhängig geregelt werden. Das BGB hat sich zum Verschuldensprinzip bekannt. (D.h. Schadensersatz gibts nur, wenn der Unfallverursacher schuldhaft gehandelt hat.)
Eine Gefährdungshaftung (= verschuldenunabh. Haftg.) wurde aber erstmals bereits 1871 für Unfälle mit der Eisenbahn eingeführt. (Reichschaftspflichtgesetz)
Eine Gefährdungshaftung (= verschuldenunabh. Haftg.) wurde aber erstmals bereits 1871 für Unfälle mit der Eisenbahn eingeführt. (Reichschaftspflichtgesetz)
Tags: Fragen Kapitel 3 BGB
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