Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
70
Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 I Aufbau
Einen Schutzbereich gibt es nicht.
Ein Gleichheitsrecht ist dan verletzt, wenn eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung vorliegt und diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.
Daraus folgt eine Prüfung in 2 Schritten:
1.Feststellung einer verfassungsrechtlich relevanten Ungleichbehandlung
a)Feststellung der wesentlichen Gleichheit zweier Fallgestaltungen anhand eines Oberbegriffs.
b) Festellung der Ungleihbehandlung aufgrund eines Unterscheidungsmerkmals
2.Verfassungsrechliche Rechtfertigung
a)Ungleichbehandlung bei geringer intensität (Willkürfomel)
b)Ungleichbehandlung höherer Intensität (Neue Formel)
Ein Gleichheitsrecht ist dan verletzt, wenn eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung vorliegt und diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.
Daraus folgt eine Prüfung in 2 Schritten:
1.Feststellung einer verfassungsrechtlich relevanten Ungleichbehandlung
a)Feststellung der wesentlichen Gleichheit zweier Fallgestaltungen anhand eines Oberbegriffs.
b) Festellung der Ungleihbehandlung aufgrund eines Unterscheidungsmerkmals
2.Verfassungsrechliche Rechtfertigung
a)Ungleichbehandlung bei geringer intensität (Willkürfomel)
b)Ungleichbehandlung höherer Intensität (Neue Formel)