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Begründen Sie, warum an dem uneinheitlichem ländereigenen Schulsystem festgehalten wird?
Gemäß Art. 30 und 70 GG sind die Länder für die Gesetzgebung im schulischen Bildingswesen zuständig. Dies kann nur durch eine GGänderung geändert werden.
Tags: Kulturhoheit
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Karteninfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010