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Ist die Teilgläubigerschaft der Regelfall für das Vorhandensein mehrerer Gläubiger?
Vom Gesetz als Regelfall konzipiert, bildet das Institut in der Wirklichkeit eher die Ausnahme, da die Gläubiger in der Regel eine gemeinschaftliche Empfangszuständigkeit haben werden und somit eine Unteilbarkeit der Leistung im rechtlichen Sinn vorliegt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010