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Welche Varianten des Mehrheitswahlrechts gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Das absolute und das relative Mehrheitswahlrecht. Beim absoluten Mehrheitswahlrecht ist ein Kandidat gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Beim relativen Mehrheitswahlrecht reicht es aus, wenn ein Kandidat mehr Stimmen als jeder andere Bewerber auf sich vereinigt. Das absolute Mehrheitswahlrecht erfordert für den Fall, dass die Mehrheit der Stimmen verfehlt wird, einen zweiten Wahlgang zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010