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Kann ein Auflassungsempfänger, der weder eigetragen wurde noch ein Anwartschaftsrecht erworben hat, wirksam als Berechtigter über ein Grundstück verfügen?
Das ist möglich, sofern die Auflassung nach Auslegung des Parteiwillens die konkludente Ermächtigung (§ 185 BGB) darstellt, eine Verfügung über das Grundstück zu treffen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010