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Konkurrenz § 306 <-> §§ 306a StGB
e.A. Idealkonkurrenz, da § 306 fremde Sachen schützt und § 306a gemeingefährliche Straftaten sind
BGH: § 306 tritt hinter § 306a zurück, da auch dieser eine gemeingefährliche Komponente beinhaltet.
BGH: § 306 tritt hinter § 306a zurück, da auch dieser eine gemeingefährliche Komponente beinhaltet.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010